Stellvertreter-Erlaubnis

Der Begriff Stellvertretererlaubnis findet Anwendung im neuen ProstituiertenSchutzGesetz im Zusammenhang mit der Erlaubnispflicht für ein Prostitutionsgewerbe.

ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) - Abschnitt 3 §12 und 13

Das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes – sprich Bordell, Saunaclub, Wohnwagen, Partys, etc. – unterliegt der Erlaubnispflicht.

Setzt der Betreiber eine Vertretung für seine Angelegenheiten ein, benötigt er eine Stellvertretererlaubnis.

Diese Stellvertretererlaubnis wird für die vorgesehene Person erteilt und kann befristet werden.

Bei einem Wechsel der eingesetzten Person ist dies der Behörde sofort mitzuteilen. Unter bestimmten Umständen behält sich die Behörde vor, diese Erteilung zu "versagen”.

Gründe für die "Versagung" der Stellvertretererlaubnis können sein:
  1. Die vorgesehene Person ist unter 18 Jahre.
  2. Sie verfügt nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit.
  3. Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten, Vorschub für deren Ausbeutung.
  4. Erhebliche Mängel, die durch Auflagen nicht behoben werden können und Verstöße gegen Umwelt, Anwohner- und Jugendschutz.

Das ProstituiertenSchutzGesetz

gilt seit 01.07.2017 für ALLE

6profis.de - gewusst, wie!

 

6profis.de hilft Dir, die vielen Auflagen des ProstSchG zu erfüllen - Die einzigartige Branchenlösung von 6profis.de ist rechtlich beim Patentamt der Bundesrepublik Deutschland geschützt.

Was bedeutet das Prostituierten Schutzgesetz?

Für Freier, Betreiber und Prostituierte?
Klick hier für weitere Informationen

 

Historie:

ProstituiertenSchutzGesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag am 07.07.2016 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen.

Pressemeldung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anlagen:
GesetzesEntwurf vom 25.05.2016
Bundestag verabschiedet Prostituiertenschutzgesetz
Rahmenbedingungen für die legale Prostitution schaffen

6profis.de hilft Dir, die vielen Auflagen des ProstSchG zu erfüllen - Die einzigartige Branchenlösung von 6profis.de ist rechtlich beim Patentamt der Bundesrepublik Deutschland geschützt.

 

6profis.de ist eines der besucherstärksten Marktplätze für sexuelle Dienstleistungen.
Das Sexworker-Management-System von 6profis.de ist eine Branchenlösung die beim Deutschen Patent- und Markenamt  geschützt ist und Anbietern die tägliche Arbeit mit Internet, Werbung, Büro und Behörden erleichtert und weitgehend voll automatisiert. Das Angebot von 6profis.de richtet sich an Einzeldamen bis hin zum großen Club oder Agenturen.

6profis.de hilft Dir, die vielen Auflagen seit 01.07.2017 zu erfüllen
Für weitere Infos zum Angebot von 6profis.de, klicke hier.


Alle Inhalte dieser Webseite dienen lediglich zur allgemeinen Information zum Thema ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte dieser Seite können die rechtliche Beratung nicht ersetzen. Alle hier veröffentlichten Inhalte beruhen auf den dem Autor bekannten Informationen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Inhalte. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Textpassagen aufgrund Informationsmanngels, Fehldeutungen oder Änderungen zu beanstanden sind. In jedem Fall sollten  für genaue Informationen ein Rechtsanwalt konsultiert werden.